Prüfung von Betriebskrankenkassen

Anpassung der Rechnungslegung analog HGB
Mit dem GKV Versorgungsstrukturgesetz vom 22.12.2011 wurde u.a. § 77 Abs. 1a SGB IV geändert. Damit zählt die Prüfung der Jahresrechnung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu den Vorbehaltsprüfungen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

 

Gemäß § 77 Abs. 1a Satz 1 SGB IV hat die Jahresrechnung einer gesetzlichen Krankenversicherung unter Beachtung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Die seit Jahren geforderte und viel diskutierte Annährung der Rechnungslegung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung an das HGB wurde damit manifestiert.

 

Rechnen Sie mit unserer Erfahrung!
Unser Know-how basiert auf einer Vielzahl durchgeführter Prüfungen von Jahresrechnungen nach §31 SVHV. Seit dem Jahr 2001 konnten wir umfassende Erfahrungen mit dem Angleichungsprozess bei verschiedenen Krankenkassen sammeln. Die vollständige Anpassung der Rechnungslegung analog HGB haben wir u.a. 2006 bei der Siemens Betriebskrankenkasse durchgeführt.

 

Um eine zügige Prüfung von unserer Seite gewährleisten zu können, bieten wir im Vorfeld der Prüfung eine Beratung an – gerne auch vor Ort. Damit soll sichergestellt werden, dass zum Zeitpunkt der Prüfung der Jahresrechnung alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen.

 

Sprechen Sie mit uns, wir freuen uns auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit!